Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger und 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht am derzeitigen Standort Werdau

eine/einen
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Wirtschaftliche Hilfen/Kita-Zuschüsse (w, m, d)
unter der Kennziffer 338/2023/DII
im Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das Jugendamt/Sachgebiet Wirtschaftliche Leistungen
in Vollzeit (mit 39 Wochenstunden)
Stellenbewertung Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer unbefristet
Beschäftigungsbeginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

  • Ihre Hauptaufgabe liegt in der Bearbeitung der Landeszuschüsse für Kindertagesstätten der Städte und Gemeinden. Das heißt insbesondere:
    - inhaltliche Prüfung der eingereichten Anträge der Städte und Gemeinden, dabei Abgleich der beantragten
      Kinderzahlen und Betreuungszeiten mit den jeweiligen Kita-Satzungen
    - Klärung von Abweichungen zu Satzungen oder zu Angaben der Vorjahre mit den antragstellenden Städten und
      Gemeinden
    - Berechnung der Landeszuschüsse
    - Zusammenfassung der Angaben für den gesamten Landkreis und Antragstellung bei der Landesdirektion Sachsen
    - Bescheiderteilung über die bewilligten Mittel für die Städte und Gemeinden entsprechend des Bescheides der
      Landesdirektion Chemnitz
    - bei Vorliegen des schriftlichen Rechtsbehelfsverzichtes der Städte und Gemeinden: monatliche Auszahlung der
      Landesmittel
    - soweit erforderlich: Erlass des Rückforderungsbescheids
  • Darüber hinaus sind Sie für die Bekanntgabe der Betriebskosten an das zuständige Staatsministerium für Kultus (SMK) verantwortlich. Das bedeutet:
    - inhaltliche Prüfung der Angaben, dabei Abgleich mit den jeweiligen Kita-Satzungen und Klärung von Differenzen
    - Zusammenfassung der ermittelten Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen sowie des Aufwendungsersatzes für
      Kindertagespflege
    - Melden der Betriebskosten beim SMK
  • Die Bearbeitung der Anträge auf Erstattung der Absenkungsbeiträge für Alleinerziehende und Geschwisterermäßigung ist ebenfalls Teil der Aufgabe. Dazu gehören:
    - Prüfung der geltend gemachten Absenkungsbeiträge anhand der jeweiligen Kita-Satzungen
    - Veranlassung der regelmäßigen Erstattung an die Träger der Einrichtungen
    - Bescheiderteilung über die bewilligten Mittel für die Städte und Gemeinden
  • Sie tragen die Verantwortung für die Haushaltsbearbeitung und die Klärung von haushalterischen Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich:
    - Prüfung der zahlungsbegründenden Unterlagen auf Ordnungsmäßigkeit gemäß Haushaltsvorschriften
    - Beantragen von Personenkonten
    - Buchungen von Einzelrechnungen über Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsbuch im Haushaltsprogramm - Buchungen von Zahlläufen über Rechnungsausgangsbuch
    - Veranlassen von Buchungen ohne Rechnungsein- und –ausgangsbuch (Jahresanordnungen, Umbuchungen,
      Stornierungen, Stundungen, Niederschlagungen, Erlassen von Forderungen, Rechnungsabgrenzung, Überzahlungen
      aus Personenkonten usw.)
    - Veranlassen von Barauszahlungen
    - Haushaltsüberwachung
    - Information der Amtsleitung und zuständigen Sachgebietsleitung bei Abweichungen und drohenden
      Überschreitungen zum Planansatz
    - Verantwortlichkeit für Inventur im Sachgebiet

Unsere Erwartungen:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder im allgemeinen mittleren Verwaltungsdienst oder zum Kommunalfachangestellten - jeweils verbunden mit einschlägigen Erfahrungen in der Haushaltsbearbeitung oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit der Zusatzausbildung Finanzbuchhalter, verbunden mit verwaltungsrechtlichen Kenntnissen sowie mit der Bereitschaft zur zeitnahen berufsbegleitenden Qualifizierung zum Verwaltungsfachangestellten (Angestellten-Lehrgang I)
  • umfassende Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben, u. a.
    - SächsKitaG sowie Verordnungen und  Verwaltungsvorschriften
    - Satzungen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
    - Kenntnisse zur Bedienung angewendeter Landessoftware
    - kommunales Haushaltsrecht, insbesondere interne Vorschriften zu Unterprodukten und Konten des Landkreises, 
      Grundkenntnisse zur doppischen Haushaltsführung, Regelungen zur Durchführung von Inventuren, Kenntnisse zur
      Bedienung des Rechnungsein- und –ausgangsbuches des Haushaltsprogrammes
    - Kenntnisse zur Bedienung des Haushaltsprogrammes bzgl. Haushaltsüberwachung
  • eine hohe Belastbarkeit sowie eine strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
  • ein ausgeprägtes Zahlenverständnis
  • die Fähigkeit zum termingerechten Arbeiten
  • die Bereitschaft zu Qualifizierungen
  • ein sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
  • PKW-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW
Vorteilhaft sind bereits erworbene Erfahrungen im ausgeschriebenen Aufgabenbereich.

Unser Angebot:

  • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuche (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 17. Dezember 2023

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.

 

 

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