Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Werdau

mehrere

Sprachmentoren (w, m, d)

unter der Kennziffer 259/2024/DII
im

Dezernat Jugend, Soziales und Bildung

für das

Amt für Planung, Schule, Bildung

in

Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden

Stellenbewertung

Entgeltgruppe E 9b bzw. S 11b TVöD-VKA (abhängig vom Abschluss)

Beschäftigungsdauer

befristet bis 30.06.2025

Beschäftigungsbeginn

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

    Die Stellenbesetzung erfolgt befristet für die Dauer der Fördermittelgewährung für das Landesprogramm „Mentoring für alltagsintegrierte sprachliche Bildung". Dieses Förderprogramm unterstützt Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bei der Verbesserung der Qualität und der Teilhabe im Bereich der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung durch Sprachmentoren. Die Kindertageseinrichtungen sowie die Träger der Kindertagespflege werden hier durch Fachkräfte für Mentoring beraten, angeleitet und fachlich begleitet.

    • Sie leisten Unterstützung und kümmern sich um die Weiterentwicklung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung in der Kindertagesbetreuung. Das bedeutet im Einzelnen:
      • Erarbeitung einer prozessorientierten und standort- bzw. einrichtungsbezogenen Ziel- und Maßnahmenabstimmung innerhalb der Verwaltung, um Überschneidungen zu vermeiden
      • Ermittlung des Unterstützungsbedarfes der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen auf der Grundlage eines durch die Koordinierungsstelle entwickelten Selbsteinschätzungsbogens; Ermittlung des Bedarfs an Sachmitteln in den einzelnen Einrichtungen
      • Beratung, Anleitung sowie fachliche Begleitung der Einrichtungen und Kindertagespflegeverbünde
      • Unterstützung der Konzept- bzw. Konzeptionsentwicklung zur sprachlichen Bildung in den Einrichtungen und Kindertagespflegestellen
      • Qualifizierung der Einrichtungen, Kindertagespflegepersonen bzw. vorzugsweise Kindertagespflegeverbünde nach den Vorgaben der Koordinierungsstelle
      • verbindliche Teilnahme an Qualifizierungen und regionalen Veranstaltungen der Koordinierungsstelle
      • kontinuierliche Kooperation sowie Unterstützung der Koordinierungsstelle in der Umsetzung ihrer Aufgaben im Monitoring und Evaluation des Programmes

Unsere Erwartungen:

    • Zugangsvoraussetzung für die Stelle ist einer der folgenden Abschlüsse:
      • staatlich anerkannter Kindheitspädagoge
      • staatlich anerkannter Sozialpädagoge
      • staatlich anerkannter Sozialarbeiter
      • Lehramtsbefähigung Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik
      • Diplom, Bachelor oder Master im Studiengang Erziehungswissenschaft oder Pädagogik
      • staatlich anerkannter Heilpädagoge mit Hochschulabschluss
      • Hochschlussabschluss der Sprachheilpädagogik
      • Diplom oder Bachelor der Rehabilitationspädagogik
      • Master im Studiengang Kindheitspädagogik oder Soziale Arbeit
      • Diplom, Bachelor oder Master im Studiengang Psychologie
      • nachgewiesene Tätigkeit über mindestens zwei Jahre als zusätzliche Fachkraft oder zusätzliche Fachberatung im Rahmen der Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“
    • möglichst mit Zusatzqualifikationen in den Bereichen der sprachlichen Bildungsarbeit, frühkindlichen Bildung und Förderung von Kindern sowie mit Erfahrungen in den Bereichen Beratung, Coaching oder Erwachsenenbildung (Nachweis durch entsprechende Fort- und Weiterbildung)
    • von Vorteil sind darüber hinaus Praxiserfahrung im sozialpädagogischen Bereich in der Kinder- und Jugendhilfe
    • Kommunikationsfähigkeit und konzeptionellem Denkvermögen sowie Kompetenzen in der Wissensvermittlung
    • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
    • ein Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (Nachweis ist bei Tätigkeitsaufnahme zwingend vorzulegen für alle Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind)
    • gute PC-Kenntnisse insbesondere MS-Office
    • Pkw-Führerschein und die Bereitschaft zur Nutzung des Privat-Kfz zu dienstlichen Zwecken

Wir bieten Ihnen:

    • eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
    • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
    • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
    • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
    • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
    • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
    • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
    • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
    • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
    • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen das die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 17. November 2024

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.

 

 

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