Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

eine/einen

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Gewerbe und Ordnung (w, m, d)

unter der Kennziffer 274/2024/DIII
im

Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz

für das

Ordnungsamt

in

Teilzeit mit circa 35 Wochenstunden

Stellenbewertung

Entgeltgruppe 9c TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer

unbefristet

Beschäftigungsbeginn

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

    • Ihre Hauptaufgabe besteht in der Durchführung von Gewerbeuntersagungsverfahren. Das beinhaltet:
      • Entgegennahme der Anzeigen bzw. Ersuchen auf Gewerbeuntersagung und Prüfung auf Zuständigkeit oder selbständiges Tätigwerden
      • Prüfung der Anträge auf Wiedergestattung
      • Rücknahme, Widerruf oder Versagung der Erlaubnisse
    • Darüber hinaus prüfen Sie Widersprüche zu oben genannten Verfahren auf Zulässigkeit und Begründetheit, sorgen für Abhilfe oder geben diese an die Widerspruchsbehörde nach Erarbeitung eines Vorlageberichts ab. Sie leisten Zuarbeiten an das Rechtsamt bei Anträgen auf einstweiligen Rechtschutz sowie bei Klageverfahren
    • Ein weiterer Teil der Aufgabe ist die Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber den Gemeinden bezüglich der Gewerbeordnung.
    • Darüber hinaus verantworten Sie den Erlass von Anordnungen als Kreispolizeibehörde und den Vollzug des Versammlungsgesetzes.
    • Sie sind außerdem verantwortlich für den Vollzug des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, insbesondere:
      • eigenständige Ermittlung durch Gewerbeüberwachung, Recherche in Zeitungen, Sozialen Medien sowie Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen
      • Durchführung von Ermittlungsverfahren und Kontrollen, auch gemeinsam mit anderen Behörden wie Zoll und Finanzamt
    • Der Vollzug des SächsPsychKHG ist ebenfalls Teil der Aufgabe. Das bedeutet vor allem:
      • Teilnahme an Fallkonferenzen und Besprechungen
      • Durchführung der Verfahren, insbesondere Sachverhaltsermittlung und Prüfung der Voraussetzungen der Unterbringung
      • bei Vorliegen der Voraussetzungen: Einleitung des Verfahrens, Anhörung und Belehrung des Betroffenen, Beauftragung und Koordination der Begutachtung, Beantragung der Unterbringung beim zuständigen Betreuungsgericht
      • Anordnung der sofortigen vorläufigen Unterbringung nach persönlicher Inaugenscheinnahme und gegebenenfalls Vollstreckung mithilfe des Polizeivollzugsdienstes

    In Ihrer Funktion nehmen Sie Außen- und Bereitschaftsdienste wahr.

Unsere Erwartungen:

    • Zugangsvoraussetzung für diese Stelle ist:
      • eine bis zum Besetzungstermin erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder
      • ein abgeschlossener Angestelltenlehrgang II mit Prüfung zum Kommunalwirt (SKVS) oder Verwaltungsfachwirt
    • umfassende Kenntnisse im aufgabenbezogenen Rechtsgebiet
    • Engagement, Belastbarkeit sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit
    • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
    • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
    • Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Wir bieten Ihnen:

    • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
    • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
    • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
    • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
    • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
    • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
    • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
    • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
    • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
    • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungen erwünscht bis: 8. Dezember 2024

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).

 

 

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