Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht am derzeitigen Standort in Zwickau

eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Asylbewerberleistungen mit besonderen Aufgaben (w, m, d)
unter der Kennziffer 335/2023/DII
im Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das Sozialamt/Sachgebiet Asyl
in Vollzeit - mit 39 Wochenstunden
Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden
Stellenbewertung Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer unbefristet
Beschäftigungsbeginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

  • Eine wichtige Aufgabe dieser Stelle besteht in der Bearbeitung von Widerspruchsangelegenheiten im Rechtskreis Asylbewerberleistungen und Unterbringung auf der Grundlage des Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG). Das heißt insbesondere:
    - Übernahme Verfahren von Sachbearbeitung und Analyse des Widerspruchsbegehrens
    - im Bedarfsfall weiterführende Sachverhaltsermittlungen bzw. Veranlassung weiterführender erforderlicher Maßnahmen durch die Sachbearbeitung
    - soweit erforderlich und sachdienlich Erörterung mit dem Widerspruchsführer
    - Entscheidung zu Akteneinsichtsersuchen einschließlich Gebührenfestsetzung nach Kostensatzung
    - Überprüfung der Bescheide auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit sowie auf Zulässigkeit des Widerspruches
    - bei rechtswidrigen Bescheiden: Fertigung eines Abhilfebescheides
    - bei rechtmäßigen Bescheiden: Durchführung eines Anhörungsverfahren einschließlich Erläuterung der Sach- und Rechtslage sowie Erstellung eines Widerspruchsberichtes einschließlich Darlegungen zur Zulässigkeit und Begründetheit und Entscheidungsempfehlung
  • Darüber hinaus sind Sie für die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten für Aufgaben der unteren Unterbringungsbehörde nach SächsFlüAG und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständig. Im Einzelnen für:
    - das Erarbeiten von Amtsverfügungen nach dem AsylbLG, Asylgesetz und Aufenthaltsgesetz unter Berücksichtigung der Weisungen der Landesbehörden sowie der aktuellen Rechtsprechung
    - die Beobachtung und Auswertung der aktuellen Rechtsprechung der Mittelgerichte und des Bundesverwaltungsgerichtes und die Ableitung von Aktualisierungs- und Änderungsbedarf für Amtsverfügungen
    - die Erarbeitung von Formularen und Mustervorlagen für Bescheide und andere Standardschreiben sowie von einzelnen Textbausteinen
    - die Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen in grundsätzlichen oder komplexen Einzelfragen
  • Sie übernehmen die Verantwortung für die Bearbeitung von sonstigen Leistungen nach § 6 i.V.m. § 3 AsylbLG für Pflegebedürftige und behinderte Personen. Das bedeutet:
    - Feststellung des unerlässlichen krankheitsbedingten pflegerischen Hilfebedarfes durch Einholung von Gutachten bzw. Einstufungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
    - Entscheidung zur Auswahl, Koordinierung und Beauftragung der ambulanten oder stationären Pflegeleistungen auf Basis der erfolgten unerlässlichen Bedarfsbemessung
    - Prüfung und Entscheidung zur grundsätzlichen Leistungsberechtigung auf Eingliederungshilfeleistungen
    - Feststellung des unerlässlichen behinderungsbedingten Hilfe- und Teilhabebedarfs
    - Fallbesprechung mit dem Sozialdienst sowie Erstellung eines Gesamtplanes
    - Erlass des Bescheides, Erstellung von Neufeststellungsbescheiden
    - Abrechnung, Zahlbarmachung und Datenpflege
  • Die Bearbeitung von sonstigen Leistungen nach § 2 AsylbLG für Pflegebedürftige und behinderte oder von Behinderung bedrohter Personen ist ebenfalls Teil der Aufgabe.

Unsere Erwartungen:

  • Für die Stellenbesetzung erwarten wir:
    - eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder ein abgeschlossener Angestelltenlehrgang II mit Prüfung zum Kommunalwirt (SKVS) oder Verwaltungsfachwirt oder
    - eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. im mittleren Verwaltungsdienst mit einschlägiger Berufserfahrung sowie der Bereitschaft zur zeitnahen berufsbegleitenden Qualifizierung zum Kommunalwirt bzw. Verwaltungsfachwirt (A II - Lehrgang)
  • erweiterte Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben
  • eine hohe psychische Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen
  • eine sichere und zielgruppengerechte Kommunikation
  • Gewandtheit im Schriftverkehr
  • eine hohe Sozialkompetenz und starkes persönliches Engagement
  • sicherer Umgang mit den gängigen Office-Programmen 
  • Bereitschaft zur Qualifizierung
  • PKW-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-PKW

Unser Angebot:

  • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuche (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierten Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 17. Dezember 2023

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.

 

 

Zurück zur Übersicht Online-Bewerbung