Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht

eine/einen

Leiterin/Leiter Ausbildungszentrum Zwickau (w, m, d)

unter der Kennziffer 280/2024/DII
im

Dezernat Jugend, Soziales und Bildung

für das

Amt für Planung, Schule, Bildung

in

Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich

Stellenbewertung

Entgeltgruppe 12 TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer

unbefristet

Beschäftigungsbeginn

1. Juni 2025

Ihr Aufgabengebiet:

    Im Ausbildungszentrum werden zukünftige Straßenwärter für den Unterhaltungs- und Instandsetzungsdienst an den sächsischen Straßen ausgebildet. Dabei werden in der Ausbildung im Ausbildungszentrum grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Verkehrstechnik, Bautechnik und Landschaftspflege vermittelt. Zwickau ist der einzige Ausbildungsstandort für die überbetriebliche Ausbildung der Straßenwärter in Sachsen.

    • Sie leiten das Ausbildungszentrum. Sie sind zuständig für die übertragenen Aufgaben sowie die Erfüllung der aus geltenden Regelungen resultierenden Pflichten durch Planung, Organisation, Koordination, Kontrolle und Anweisung sowie Innovation und Rationalisierung.
    • Sie nehmen die Vorgesetztenfunktion wahr. Das bedeutet im Einzelnen:
      • Treffen von Entscheidungen zu Aufgabenübertragungen, Arbeitsabläufen, Arbeitsanweisungen und Arbeitsort sowie die Durchführung von Belehrungen, Beurteilungen und Disziplinarmaßnahmen
      • operative Planung und Leitung sowie Sicherung der perspektivischen, strategischen Entwicklung des Ausbildungszentrums
      • Verantwortung für Vermögensgegenstände und Haushaltsmittel
      • Erarbeitung von Zielstellungen und Konzeptionen
      • Durchsetzung von Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, Daten- und Geheimschutz sowie Amtsverschwiegenheit u. ä.
      • Führen von Absprachen mit den Kooperationspartnern des Ausbildungsberufes z. B. Ausbildungsbetriebe, Autobahn GmbH, Berufsschulzentrum, Internat, Fahrschulen, externe Ausbildungspartner wie Sachsenforst
    • Sie verantworten die Mitarbeiterführung. Dazu gehört:
      • Förderung der Mitarbeiterleistungen durch Beeinflussung von Zusammenarbeit, Motivation, Verantwortungs- und  Kostenbewusstsein
      • Einsatzorganisation wie z. B. Urlaubs-, Vertretungs-, Vollmachten- und Befugnisplanung
      • Mitarbeiterförderung und -entwicklung sowie Mitarbeiterinformation und –beratung
      • Durchführung von Mitarbeitergesprächen
      • fachliche Anleitung und Schulung der Mitarbeiter
      • Konflikt- und Beschwerdemanagement
    • Des Weiteren obliegen Ihnen in Ihrer Leitungsfunktion folgende Aufgaben:
      • Wahrnehmung der Hausherrenfunktion, insbesondere durch die Verantwortlichkeit für die Erhaltung des Objektes, des Geländes, der Räumlichkeiten und für das Inventar
      • Zusammenarbeit mit den vorgesetzten Stellen des Ausbildungszentrums
      • Planung und Organisation der Ausbildung der Auszubildenden
      • Durchführung von Hospitationen
      • Organisation und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen in Ergänzung des Lehrplanes für Straßenwärter
    •  Sie übernehmen die Verantwortlichkeit als Ausbilder für Teile der Berufsausbildung des Ausbildungsberufes Straßenwärter/-in gemäß Bundesausbildungsverordnung. Das heißt:
      • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Seminaren in den Lehrbereichen Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken sowie Anlegen und Pflegen von Grünflächen
    • Sie fertigen Beurteilungen für die Auszubildenden an.
    • Sie übernehmen eine Schlüsselrolle im Prüfungsausschuss des Freistaates Sachsen für den Beruf Straßenwärter
      • Abstimmungen der Inhalt Ausbildung vs. Prüfung
      • Vorbereitung der schriftlichen und praktischen Zwischenprüfung sowie Durchführung der Zwischenprüfung
      • Vorbereitung der schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung sowie Durchführung der Abschlussprüfung
      • Organisation und Durchführung der Freisprechung

Unsere Erwartungen:

    • Zwingende Zugangsvoraussetzung für die Stelle ist eine der folgenden Qualifikationen:
      • Abschluss als staatlich geprüfter Techniker in der Fachrichtung Bautechnik mit der Vertiefung Tiefbau sowie einschlägiger Berufserfahrung oder
      •  Abschluss als Meister mit nachgewiesenem Meisterkurs sowie langjähriger einschlägiger Berufserfahrung
    • Ebenfalls sind zwingend erforderlich:
      • Berufserfahrung im Straßenbetriebsdienst sowie in der Ausbildung
      • nachgewiesene Führungs- bzw. Leitungserfahrungen
      • vorhandene Ausbildereignungsprüfung oder die Bereitschaft diese berufsbegleitend zu erwerben
    • anwendungsbereite Rechtskenntnisse für das übertragene Aufgabengebiet u. a. Berufsbildungsgesetz, Verordnung über die Berufsausbildung sowie die Prüfungsordnung für Straßenwärter, Jugendarbeitsschutzgesetz
    • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
    • eine hohe Leistungsbereitschaft sowie ein ausgeprägtes Organisationsvermögen
    • Entscheidungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Kosten- und Verantwortungsbewusstsein
    • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
    • ein PKW-Führerschein und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW sind zwingend erforderlich

Wir bieten Ihnen:

    • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
    • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
    • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
    • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
    • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten
    • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
    • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
    • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
    • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
    • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 5. Januar 2025

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.

 

 

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