Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

eine/einen

Verfahrenslotsin/Verfahrenslotse (w, m, d)

unter der Kennziffer 288/2024/DII
im

Dezernat Jugend, Soziales und Bildung

für das

Jugendamt

in

Vollzeit - mit 39 Wochenstunden;

Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden

Stellenbewertung

Entgeltgruppe 9c TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer

befristet für 2 Jahre

Beschäftigungsbeginn

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

    • Ihre Hauptaufgabe liegt in der Unterstützung bei der Zusammenführung der Eingliederungshilfesysteme für junge Menschen. Das heißt insbesondere:
      • Unterstützung bei der Zusammenführung der Eingliederungshilfesysteme für junge Menschen
      • Identifikation von Ansprechpartnern, Strukturen, Abläufen, Rechtsgrundlagen und Leistungen von Fallbearbeitungen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII in Gegenüberstellung zu SGB IX im IST
      • Erfassen der internen sowie externen Versorgungsstruktur im Zusammenwirken mit Jugendhilfe- und Sozialplanung
      • Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung von Sitzungen der Arbeitsgruppe „Große Lösung“
      • Weiterentwicklung und Evaluation sowie Unterstützung bei der Umsetzung der bereits vorliegenden Konzeption zur Umsetzung der „Großen Lösung“
      • Begleitung eines Modellprojektes
      • Erarbeitung erforderlicher Dokumentensätze (z. B. Stellungnahmen)
      • Teilnahme an Fallberatungen im Jugendamt sowie im Sozialamt
      • Zusammenarbeit mit Ämtern und Sachgebieten der Landkreisverwaltung, welche unmittelbar mit der Umsetzung der Zusammenführung der Eingliederungshilfesysteme betraut sind
      • strukturelle Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen und Einrichtungen nach § 81 SGB VIII
      • Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen, deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe
      • halbjährliche Berichterstattung zu Begleitungs- und Unterstützungsleistungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Anspruchsberechtigte und zur Zusammenführung der Eingliederungssysteme
    • Darüber hinaus sind Sie zuständig für die Begleitung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe bezogen auf junge Menschen, deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten.
    • sie verantworten die halbjährliche Berichterstattung zu Begleitungs- und Unterstützungsleistungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Anspruchsberechtigte und zur Zusammenführung der Eingliederungssysteme.

Unsere Erwartungen:

    • Zwingende Zugangsvoraussetzung für diese Stelle ist:
      • eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder Sozialverwaltung und wünschenswerter Weise nachweisbare Fortbildungen im Prozess- und Organisationsmanagement oder
      • eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtungen Digitale Verwaltung oder Management mit dem Schwerpunkt Sozialmanagement oder
      • eine abgeschlossene Hochschulausbildung zum Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und wünschenswerter Weise nachweisbare Fortbildungen im Prozess- und Organisationsmanagement
    • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
    • eine strukturierte und lösungsorientierte Denk- und Arbeitsweise
    • die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich darzustellen
    • die Fähigkeit zur Anleitung und Führung von Mitarbeitenden und externen Partnern verbunden mit der Fähigkeit zur kollegialen fachübergreifenden Zusammenarbeit
    • Kenntnisse bzw. Erfahrungen zu Projektarbeit und/oder zur Leitung von Arbeitsgruppen sind wünschenswert
    • die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
    • sichere und anwendungsbereite PC-Kenntnisse in den üblichen Office-Anwendungen
    • einen Pkw-Führerschein und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Wir bieten Ihnen:

    • eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
    • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
    • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
    • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
    • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
    • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
    • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
    • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung
    • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
    • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die Befristung erfolgt bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Demnach können Bewerber, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden haben, für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden. Ausbildungszeiten sowie Zeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Landkreis Zwickau sind hiervon ausgenommen. Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Hierbei ist es unschädlich, wenn der Bewerber bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden hat.

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 12. Januar 2025

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.

 

 

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