Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 311.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Werdau

eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Immissionsschutz (w, m, d)
(anlagenbezogener Lärmschutz und Bauleitplanung)

unter der Kennziffer  77/2023/DIII
im Dezernat   Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz
für das   Umweltamt/Sachgebiet Immissionsschutz
in   Vollzeit (mit 39 Wochenstunden)
Stellenbewertung   Entgeltgruppe 11 TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer   unbefristet
Beschäftigungsbeginn 1. August 2023

Ihr Aufgabengebiet:

  • Erarbeitung von Fachstellungnahmen im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren speziell für Prüf- und Schießstände, Renn- und Teststrecken und Brauereien
  • Erarbeitung von Fachstellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren, B-Planverfahren, Planfeststellungsverfahren und anderen umweltrelevanten Zulassungsverfahren einschließlich Prüfung von Beschwerden
  • Überwachung genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen i. S. d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
    - Kontrolle der Einhaltung der Forderungen in Genehmigungsbescheiden, Anordnungen und öffentlich-rechtlichen Verträgen
    - Durchführung bzw. Veranlassung juristisch belastbarer Lärmmessungen sowie deren Auswertung und fachliche Beurteilung
    - Erarbeitung von Überwachungsberichten und Feststellungsprotokollen
  • Prüfung und Auswertung von schwierigen Gutachten, vor allem Schallimmissionsprognosen
  • Fachberatung zu allgemeinen Immissionsschutzproblemen
  • Mitarbeit in Facharbeitskreisen

Unsere Erwartungen:

  • erfolgreich abgeschlossene Hochschulingenieurausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Physik oder Akustik oder ein vergleichbarer Abschluss oder 
  • erfolgreich abgeschlossene Hochschulingenieurausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz (FH) oder Bachelor) auf dem Gebiet Bauphysik oder Umweltschutz jeweils mit einschlägiger Erfahrung auf dem Gebiet des Lärmschutzes
  • Verwaltungserfahrung im Vollzugsbereich bspw. Bescheidtechnik wünschenswert
  • anwendungsbereite Rechtskenntnisse (Bundes-Immissionsschutzgesetz einschließlich der dazu ergangenen Rechtsverordnungen, TA Lärm, TA Luft in Verbindung mit weiteren umweltrechtlichen Regelungen, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verwaltungs- und Kostenrecht, etc.)
  • selbständiges und verantwortungsbewusstes Handeln für eine sach- und termingerechte Aufgabenerfüllung
  • Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen sowie Kenntnisse von Fachanwendungen wie AUSTAL, IMMI, LIS-A oder PRTR wünschenswert
  • Bereitschaft zu Lärmmessungen außerhalb der Regelarbeitszeit (Nachtmessungen)
  • Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Unser Angebot:

  • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuche (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 2. April 2023

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.

 

 

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