Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 311.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

eine/n
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter SB Gewerbe und GefHundG (w, m, d)
unter der Kennziffer   164/2023/DIII
im Dezernat   Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz
für das   Ordnungsamt/Sachgebiet Polizeirecht
in   Teilzeit mit ca. 29 Wochenstunden
Stellenbewertung   Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer   befristet bis 31. Dezember 2024
Beschäftigungsbeginn   zum nächstmöglichen Zeitpunkt, vss. zum 1. August 2023

Die Einstellung steht unter dem Vorbehalt des Eintritts der Rechtswirksamkeit des Stellenplanes 2023/2024.

Ihr Aufgabengebiet:

  • Kontrolle und Registratur der Gewerbean-, -um- und -abmeldungen sowie Abstimmung mit den jeweiligen örtlichen Gewerbeämtern bei Unstimmigkeiten
  • Bearbeitung von Auskunftsersuchen bezüglich Gewerbetreibenden und Handwerkern
  • Überwachung der Vertrauensgewerbe
  • Abgleich von Handwerkskammer-Listen
    - Prüfung des Vorliegens einer Eintragung in der Handwerksrolle bei zulassungspflichtigem Handwerk durch Abfrage bei der Handwerkskammer
    - gegebenenfalls Überprüfung der Erlaubnis bei erlaubnispflichtigem Gewerbe oder des erforderlichen Aufenthaltstitels - bei Nichtvorlage Veranlassung von Maßnahmen
  • Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) sowie Erteilung bzw. Untersagung der Erlaubnis gem. § 5 GefHundG 
    - Aufnahme und Bearbeitung von Anzeigen
    - Halterfeststellung und Aufenthaltsermittlung
    - Sachverhaltsermittlung, Auswertung des Beißvorfalles und des Verhaltens des Hundes
    - Prüfen der Voraussetzungen für die Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes
    - Treffen der Entscheidung über die weitere Haltung des Hundes
    - Anordnung von Nebenbestimmungen
    - Kontrollen im Rahmen von Nachschauen
    - Überwachung der Anzeige- und Mitteilungspflichten der Halter gefährlicher Hunde
    - Organisation und gegebenenfalls Teilnahme an Sachkundeprüfungen
    - Erlass von Gebühren- und Leistungsbescheiden
    - Fertigen von Anzeigen bezüglich Ordnungswidrigkeiten

Unsere Erwartungen:

  • eine erfolgreich abgeschlossene 
    - Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. Kommunalfachangestellten (AI-Lehrgang) oder
    - Ausbildung im allgemeinen mittleren Verwaltungsdienst oder
    - 3-jährige Berufsausbildung im rechtsanwendenden Bereich verbunden mit Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung
  • anwendungsbereite Rechtskenntnisse im Bereich der Gewerbeordnung und des GefHundG sowie grundlegende Kenntnisse im Bereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes, Verwaltungsvollstreckungsgesetzes und Ordnungswidrigkeitengesetzes wünschenswert
  • ein selbstständiges und verantwortungsbewusstes Handeln für eine sach- und termingerechte Aufgabenerfüllung
  • Engagement, Konflikt- und Teamfähigkeit
  • eine zielgruppengerechte Kommunikation sowie ein sicheres und seriöses Auftreten
  • der sichere Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
  • einen Pkw-Führerschein und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Unser Angebot:

  • eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuche (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Die Befristung erfolgt bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Demnach können Bewerber, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden haben, für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden. Ausbildungszeiten sowie Zeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Landkreis Zwickau sind hiervon ausgenommen.
Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Hierbei ist es unschädlich, wenn der Bewerber bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden hat.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierten Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss:   11. Juni 2023

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.

 

 

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