Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger und 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Beistandschaften (w, m, d)
unter der Kennziffer 292/2023/DII
im Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das Jugendamt/Sachgebiet Spezieller Sozialdienst
in Vollzeit mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mind. 30 Wochenstunden
Stellenbewertung Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer befristet bis zum 31. Dezember 2025
Beschäftigungsbeginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

  • Unterstützung nach § 18 Abs. 1 und 4 bzw. nach § 52a SGB VIII, im Einzelnen vor allem
    - Antragsaufnahme bei der Vaterschaftsanerkennung, insbesondere
         - Aussagenaufnahme der Kindesmutter zum vermuteten Kindesvater und Ermittlung der gesetzlichen
           Empfängniszeit
         - Durchführung von Recherchen (Aufenthaltsermittlung, Identitätsrecherchen)
         - Kontaktierung mit dem vermuteten Kindesvater zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung
         - Abstimmung mit der Antragstellerin zur weiteren Vorgehensweise inkl. Anschreiben
    - Antragsaufnahme in Unterhaltsangelegenheiten, darunter
         - Ermittlung des Einkommens und des Vermögens des Unterhaltspflichtigen
         - Unterhaltsberechnung inkl. Rückstandsberechnung, Erstellen von Zahlungsaufforderungen
         - Aufenthaltsermittlung des Unterhaltspflichtigen
         - Bearbeitung von Zahlungsvereinbarungen (Ratenzahlung, Herabsetzung des Unterhaltstitels)
         - Abstimmung mit Antragstellerin zur weiteren Vorgehensweise inkl. Anschreiben

  • außergerichtliche und gerichtliche Durchführung einer Beistandschaft nach § 55 SGB VIII bei der Vaterschaftsanerkennung, bei gerichtlicher Durchführung insbesondere
    - Stellen eines Verfahrensantrages zur Feststellung der Vaterschaft
    - Erarbeitung von Schriftsätzen
    - Wahrnehmung von Verhandlungsterminen
    - ggf. weiterführende Ermittlungen
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchführung einer Beistandschaft nach § 55 SGB VIII in Unterhaltsangelegenheiten, bei gerichtlicher Durchführung vor allem
    - Stellen eines Verfahrensantrages zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche
    - Erarbeitung von Schriftsätzen
    - Wahrnehmung von Verhandlungsterminen
    - Beantragung Rechtskraftvermerk, Vollstreckungsklausel, Zustellnachweis
    - Antragstellung auf Festsetzung Zwangsgeld/Zwangshaft
    - Durchführung der Vollstreckung mit
         - Vornahme der Zwangsvollstreckung inkl. Wahl der Vollstreckungsart, Beauftragung des Gerichtsvollziehers und
            Auswertung der Vollstreckungsprotokolle
         - Bearbeitung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses inkl. Antragstellung, Prüfung der
           Pfändungsfreigrenze, ggf. Einlegen von Rechtsmitteln
         - Bearbeitung von Zwangssicherungshypotheken
         - Bearbeitung von Nachlassangelegenheiten
    - Antragstellung auf Verfahrenskostenhilfe im Rahmen der Beistandschaft stellen
    - Bearbeitung von Insolvenzen (außergerichtlich, gerichtlich)
    - Stellen von Strafanzeige
  • Wahrnehmung der Aufgaben als Urkundsperson nach §§ 59, 60 SGB VIII, vor allem
    - Vornahme von Beurkundungen und Beglaubigungen
    - Führung und Pflege des Urkundenregisters
    - Ausstellung von Bescheinigungen über die Ausübung der alleinigen elterlichen Sorge
    - Ausfertigung von Zweitschriften inkl. Schriftverkehr mit Amtsgerichten
    - Aufnahme von Einwendungen
  • Auskunftserteilung sowie Informations- und Beratung ohne Antrag
  • Erstellung und Versendung von Mütterbriefen

Unsere Erwartungen:

  • eine bis zum Besetzungszeitpunkt
    - erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtungen Allgemeine Verwaltung oder Sozialverwaltung oder erfolgreich abgeschlossener vergleichbarer Studienabschluss 
    - erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt (Angestellten-Lehrgang II)
  • umfassende Rechtskenntnisse des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - insbesondere §§ 1591 - 1615n, 1626a - 1626e, 1712 ff - und der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien und Tabellen der Oberlandesgerichte
  • teilweise Rechtskennisse aus SGB I, SGB II, SGB VIII, SGB X, SGB XII, FamFG, ZPO, § 170 StGB, GKG, UVG, PstG, EstG, InsO, BeurkG
  • sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • hohe physische und psychische Belastbarkeit
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
  • PKW-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW

Unser Angebot:

  • eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend freie Parkmöglichkeiten
  • Einarbeitung durch fachkundige Kollegen
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten 
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Altersvorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwendete Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 1. Januar 2024

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.

 

 

Zurück zur Übersicht Online-Bewerbung