Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

eine/einen

Hygieneinspektorin/Hygieneinspektor (w, m, d)

unter der Kennziffer 02/2025/DII
im

Dezernat Jugend, Soziales und Bildung

für das

Gesundheitsamt

in

Vollzeit - mit 39 Wochenstunden;

Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden

Stellenbewertung

Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer

befristet bis 30.06.2026

Beschäftigungsbeginn

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

    • Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt sich auf die Überwachung, Aufklärung und Information unter anderem im Bereich des Infektionsschutzes, der Hygiene in überwachungspflichtigen Einrichtungen oder der Trink-, Bade- und Beckenwasserhygiene. Hauptaufgaben sind hierbei die Entnahme von Proben, die Sachverhaltsbewertung, die Ableitung notwendiger Schlussfolgerungen und Maßnahmen sowie die Erarbeitung von damit in Zusammenhang stehender Berichte, Bescheide und sonstiger Schreiben. Das beinhaltet unter anderem:
      • Sichtung, Dokumentation, Ermittlung und Überwachung meldepflichtiger Erkrankungen
      • Anordnen von Schutzmaßnahmen bei Erkrankungen und Erkrankungshäufungen
      • Erteilung von Tätigkeits- und Besuchsverboten
      • Erteilung von Wiederzulassungen
      • Einleitung von Desinfektionsmaßnahmen
      • Hygieneüberwachung in verschiedenen Einrichtungen wie medizinischen Einrichtungen, Pflegeheimen, Kindertagesstätten, Sportstätten u. a.
      • Durchführung von Belehrungen und Ausstellung von Bescheinigungen des Gesundheitsamtes für Tätigkeiten im Lebensmittelverkehr
      • Überwachung, Begutachtung, Bewertung und Beprobung von Trink- und Badewasser
      • Zuarbeiten im Bereich Bau- und Umwelthygiene
      • regelmäßige Berichterstattung

Unsere Erwartungen:

    • zwingende Zugangsvoraussetzung ist der Abschluss der Berufsausbildung als Fachkraft für Hygieneüberwachung, Gesundheitsaufseher (Hygieneinspektor) oder als Hygienekontrolleur 
    • Professionalität und Flexibilität im täglichen Arbeitsprozess
    • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
    • Höflichkeit, Freundlichkeit und Sensibilität im Umgang mit den Bürgern und den am Prozess Beteiligten
    • anwendungssichere einschlägige Rechtskenntnisse z.B. Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachen, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, Verwaltungsverfahrensgesetz etc.
    • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen, wünschenswert sind Kenntnisse der Fachanwendung OctoWare TN
    • einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (Nachweis ist bei Tätigkeitsaufnahme zwingend vorzulegen für alle Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind)
    • ein PKW-Führerschein und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW sind zwingend erforderlich

Wir bieten Ihnen:

    • eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
    • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
    • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
    • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
    • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
    • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
    • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
    • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
    • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
    • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuche (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen das die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter Bewerber-FAQ (landkreis-zwickau.de)

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 31. März 2025

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de)

 

 

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