Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Glauchau

eine/einen

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Schadensfälle und Untere Straßenaufsicht (w, m, d)

unter der Kennziffer 138/2025/DIV
im

Dezernat Bau, Kreisentwicklung, Vermessung 

für das

Amt für Straßenbau

in

Vollzeit - mit 39 Wochenstunden;

Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden

Stellenbewertung

Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer

befristet zur Elternzeitvertretung bis voraussichtlich 30. September 2026

Beschäftigungsbeginn

sofort

Ihr Aufgabengebiet:

    • Ihre Hauptaufgabe ist die Bearbeitung von Schadensfällen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. Das beinhaltet:
      • Erfassung von Schadensereignissen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen
      • Erfassung von Schäden an Fahrzeugen und Geräten der Straßenunterhaltung
      • Halterermittlung beteiligter Kfz und Ermittlung der Kfz–Versicherungen der Unfallbeteiligten
      • Korrespondenz mit Versicherungen, Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörden, Unfallverursachern, Polizei und Staatsanwaltschaft inklusive erforderlichem Austausch von Daten und Informationen
      • aktive Schadensbearbeitung durch Kontaktaufnahme und -haltung mit allen Schadensbeteiligten sowie Anwälten, Gerichten und Gutachtern
      • Ermittlung und Zusammenstellung der erforderlichen Aufwendungen zur Schadensbeseitigung und Weiterleitung an zuständige Stellen
      • Anmeldung der Ansprüche der Baulastträger und Terminkontrolle
      • Erstellung von Rechnungen und Kostenbescheiden zur Schadensregulierung
      • Vorbereitung der Durchführung von Regressen bis zur Abgabe an die Kreiskasse
      • Zusammenarbeit mit den Straßenmeistereien sowie Anleitung und Kontrolle der mit der Schadensbearbeitung vor Ort befassten Bediensteten
    • Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Mitwirkung an Vergabeverfahren sowie die Vertragsgestaltung. Das heißt:
      • rechtliche Prüfung von Planungs-, Bau- und Lieferverträgen
      • verfahrensrechtliche Mitarbeit an Vergabeverfahren im Amt für Straßenbau
      • Ansprechpartner für Rechts- und Kommunalaufsichtsamten
    • Darüber hinaus verantworten Sie die Bearbeitung und Datenpflege im Schadensprogramm („Schadensbearbeitung der Straßenbauverwaltung Sachsens“) und sind Kreisadministrator für die Anwendung des Programms zur Abwicklung von Schadensfällen.
    • Als Untere Straßenaufsicht und in Bezug auf das gemeindliche Straßenverzeichnis sind Sie zuständig für:
      • materielle und formelle Prüfung der Straßenbestandsverzeichnisse der Städte und Gemeinden des Landkreises
      • rechtliche Prüfung der Eintragungen in den Straßenbestandsverzeichnissen
      • Führung der Bestandsstatistik der Straßen der Städte und Gemeinden
      • Wahrnehmung der Unteren Straßenaufsicht gegenüber den Städten und Gemeinden des Landkreises
      • Führung der Längenstatistik der Städte und Gemeinden
      • Festsetzung von Bezeichnung und Nummern von Straßenzügen
      • Abstimmung mit Kommunalaufsichts- und Rechtsamt als gemeinsame Aufsichtsbehörden gegenüber Städten und Gemeinden
      • Bearbeitung von Anträgen der Städte und Gemeinden auf Widmung, Einziehung und Umstufung gemeindlicher Straßen sowie Vorbereitung des entsprechenden Erlasses
      • Beratung der Städte und Gemeinden in straßenrechtlichen Angelegenheiten

Unsere Erwartungen:

    • Zugangsvoraussetzung für diese Stelle ist:
      • eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung
      • ein abgeschlossener Angestelltenlehrgang II mit Prüfung zum Kommunalwirt (SKVS) und/oder Verwaltungsfachwirt
      • das abgeschlossene Studium der Rechtswissenschaften (mindestens 1. Staatsexamen)
    • wünschenswert sind Kenntnissen der Straßenverwaltung sowie praktische Erfahrungen in der Rechtsanwendung speziell im Hinblick auf Vertrags-, Schadens- und Versicherungsrecht
    • Verhandlungsgeschick gegenüber Behörden, Bürgern, Versicherungen und Rechtsvertretern
    • Fähigkeit zur Konflikt- und Problemlösung sowie ausgeprägte Termintreue
    • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
    • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen und Datenbanken
    • PKW-Führerschein und die Bereitschaft  zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Wir bieten Ihnen:

    • eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
    • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
    • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
    • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
    • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
    • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
    • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
    • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung
    • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
    • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter:  Kontakt und FAQ-Bewerbung.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 10. August 2025

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).

 

 

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