Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 311.000 Bürgerinnen und Bürger und 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

mehrere Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter für die Betreuungsbehörde (w, m, d)
unter der Kennziffer 174/2023/DII
im Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das Sozialamt/Sachgebiet Schwerbehindertenrecht
in zwei Stellen in Vollzeit mit 39 Wochenstunden
eine Stelle in Teilzeit mit mindestens 28 Wochenstunden
Stellenbewertung Entgeltgruppe S 11b TVöD-VKA (bei Vorliegen der geforderten Qualifikation)
Beschäftigungsdauer unbefristet
Beschäftigungsbeginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Die Einstellung steht unter dem Vorbehalt des Eintritts der Rechtskraft des Stellenplanes 2023/2024.

Ihr Aufgabengebiet:

  • Rat und Unterstützung für Betreuer, im Einzelnen
    - Ansprechpartner in allen Fragen bestehender und zukünftiger Betreuungen
    - Beratung in Konfliktsituationen
    - Vermittlung von Sozialdiensten
    - Hilfestellung beim Beantragen von Sozialleistungen
    - Hilfestellung beim Durchsetzen zivilrechtlicher Ansprüche
    - Hilfestellung bei den Pflichten des Betreuers gegenüber dem Betreuungsgericht
    - Mithilfe beim Antragsverfahren auf Unterbringung
    - Unterstützung des Betreuers bei Unterbringungsmaßnahmen

  • Unterstützung des Betreuungsgerichtes und Vermittlung anderer Hilfen während eine Betreuungsverfahrens, vor allem
    - Sachverhaltsaufklärung im Betreuungsverfahren und bei Unterbringungsangelegenheiten
    - Vorschlag geeigneter Betreuungspersonen
    - Überprüfung der Eignung von ehrenamtlichen Betreuern
    - Mitteilung von Umständen, die evtl. die Einleitung einer Betreuung oder andere Maßnahmen erfordern
    - Vorführung betroffener Personen beim Richter oder Sachverständigen auf Anordnung des Gerichts
    - Stellungnahme bei Verlängerungen, Aufhebungen, Erweiterungen oder Einschränkungen von Betreuungen
    - Stellungnahme beim Wechsel von Betreuern
    - Abklärung von Ansprüchen und Hilfen aus allen sozialen Sicherungssystemen
    - Abklärung privatrechtlicher Hilfen
    - Aktivierung von Ressourcen im Rahmen der Selbst- und Familienhilfe
    - Aktivierung von Ressourcen im Rahmen des Umfeldes
    - Beratung zu und Vermittlung von konkreten Hilfsmöglichkeiten, ggf. gemeinsame Terminierung von und mit Fachdiensten
    - Durchführung von Hausbesuchen
    - Erstellung von Sozialberichten
  • Übernahme von Verfahrenspflegschaften, insbesondere Vertretung der Rechte des Betroffenen im Betreuungsverfahren sowie im Vergütungsverfahren gegenüber dem Gericht und dem Betreuer
  • Anregung und Förderung zu Vollmachten und Betreuungsverfügungen, insbesondere
    - Öffentlichkeitsarbeit und Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen
    - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Vermittlung anderer Hilfen vor einem Betreuungsverfahren, vor allem
    - individuelle Bedarfsermittlung mit fachlicher Einschätzung zu betreuungsrechtlich relevantem Handlungsbedarf
    - Feststellung des Hilfebedarfes zur Betreuungsvermeidung
    - Abklärung von Ansprüchen und Hilfen aus allen sozialen Sicherungssystemen
    - Abklärung privatrechtlicher Hilfen
    - Aktivierung von Ressourcen im Rahmen der Selbst- und Familienhilfe
    - Aktivierung von Ressourcen im Rahmen des Umfeldes
    - Beratung zu und Vermittlung von konkreten Hilfsmöglichkeiten, ggf. gemeinsame Terminierung von und mit Fachdiensten
    - ggf. Anregung des betreuungsrechtlichen Verfahrens
    - Durchführung von Hausbesuchen
    - Erstellung von Sozialberichten

  • Angebot für die Einführung und Fortbildung von Ehrenamtlichen und Berufsbetreuern
    - Einzelfallberatungen
    - Mitarbeit bei Informationsveranstaltungen
    - Zuarbeit zu Publikationen
  • Berichtswesen und Statistik

Unsere Erwartungen:

  • bis zum Besetzungstermin erfolgreich abgeschlossenes Studium zum Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung
  • Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben, vor allem Betreuungsgesetz, Betreuungsbehördengesetz, BGB, Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Rechtspflegergesetz, ZPO, VwGO, VwVfG, Sozialgesetzbücher, Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Sächsisches Psychisch-Kranken-Gesetz, Wohngeldgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Bundesnotarordnung, Verordnung über das zentrale Vorsorgeregister
  • soziale Kompetenz, gute Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
  • PKW-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW

Unser Angebot:

  • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwendete Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 25. Juni 2023

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.

 

 

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