Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 311.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort in Zwickau

eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Verkehrsordnungswidrigkeiten (w, m, d)
unter der Kennziffer 76/2023/DIII
im Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz
für das Ordnungsamt; Sachgebiet Bußgeld
in Vollzeit (mit 39 Wochenstunden)
Stellenbewertung Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer unbefristet
Beschäftigungsbeginn 1. Juni 2023

Ihr Aufgabengebiet:

  • Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im bußgeldrechtlichen Verfahren
    - Anhörung der betroffenen Personen sowie die Ermittlung im Rahmen der Beweisführung
    - Entscheidung über Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit
    - Erlass des Bußgeldbescheides mit Festsetzung des Bußgeldes und ggf. Fahrverbot
    - Anordnung vom Regelsatz abweichender Geldbußen und Fahrverbote bei Voreinträgen im FAER
    - Erlass von Kostenbescheiden
    - Entscheidung über Verfahrenseinstellungen
  • Bearbeitung von Einsprüchen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten
    - Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs nach Frist, Form und Wirksamkeit
    - Verwerfung unzulässiger Einsprüche
    - Prüfung der Begründetheit des Einspruchs
    - ggf. Erörterung von Sachverhalten mit verfahrensbeteiligten Rechtsanwälten
    - Abhilfeentscheidung durch Einstellung des Verfahrens oder Erlass eines neuen Bußgeldbescheides mit geänderten Rechtsfolgen
    - Entscheidung über Wandlung eines Fahrverbotes in eine höhere Geldbuße; ggf. Angebot zur Einspruchsrücknahme
    - Abgabe der Verfahren an die Staatsanwaltschaft mit Abgabenachricht an Rechtsanwalt und/oder Betroffenen
    - Abgabe von Stellungnahmen bei gerichtsanhängigen Verfahren
    - Entscheidung über Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
    - Bearbeitung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung
  • Bearbeitung von Unfallanzeigen im bußgeldrechtlichen Vorverfahren
Unsere Erwartungen:
  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten im allgemeinen mittleren Verwaltungsdienst oder zum Kommunalfachangestellten (A I - Lehrgang)
  • aufgabenbezogene Rechtskenntnisse im Bereich bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (Bußgeldkatalog), Straßenverkehrsordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
  • selbständiges und verantwortungsbewusstes Handeln für eine sach- und termingerechte Aufgabenerfüllung
  • Engagement, Belastbarkeit sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
  • Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Unser Angebot:

  • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuche (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 2. April 2023

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.

 

 

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