Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger und 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht am derzeitigen Standort Zwickau

zwei Hygieneinspektorinnen/Hygieneinspektoren (w, m, d)
unter der Kennziffer 302/2023/DII
im Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das Gesundheitsamt/Sachgebiet Hygiene
in Vollzeit mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich
Stellenbewertung Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer eine Stelle unbefristet und eine Stelle befristet bis voraussichtlich 31. Juli 2026
Beschäftigungsbeginn sofort

Ihr Aufgabengebiet je nach Schwerpunkt:

  • Allgemeiner Infektionsschutz, das heißt:
    - Aufnahme meldepflichtiger Erkrankungen
    - Anordnung seuchenhygienischer Schutzmaßnahmen als Individualprophylaxe
    - Überwachung spezieller epidemiologischer Situationen
    - Erarbeitung von Infoschriften und Formularen zur Information der Zielgruppen
    - Anordnen von Schutzmaßnahmen bei Erkrankungshäufungen
    - Betreuung Dauerausscheider/chronisch Kranker
    - Erteilung von Tätigkeits- und Besuchsverbote
    - Einleitung von Desinfektionsmaßnahmen
    - Erteilung von Wiederzulassungen
    - regelmäßige Berichterstattung
  • Überwachung von medizinischen Einrichtungen, dazu gehört unter anderem:
    - hygienische Überwachung und Überwachung der Abfallentsorgung 
    - Beratung und Begutachtung bei Neu- und Umbaumaßnahmen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen
    - Probenahme und Veranlassung krankenhaushygienischer Untersuchungen
    - Beurteilung und Interpretation der Befunde
    - Mitwirkung bei der hygienisch-technischen Überwachung medizinischer Einrichtungen
    - Überwachung der Einrichtungen des Rettungswesens und der Blutspende
  • Spezieller Infektionsschutz
    - Belehrungen durchführen und Ausstellung von Bescheinigungen des Gesundheitsamtes für Tätigkeiten im Lebensmittelverkehr
    - Durchführung von Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
  • Hygieneüberwachung in verschiedenen Einrichtungen
  • Trink- und Badewasserüberwachung
  • Zuarbeiten im Bereich Bau- und Umwelthygiene
Unsere Erwartungen:
  • eine bis zum Beschäftigungsbeginn erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Gesundheitsaufseher (Hygieneinspektor), Hygienekontrolleur oder Fachkraft für Hygieneüberwachung 
  • Professionalität und Flexibilität im täglichen Arbeitsprozess
  • Höflichkeit, Freundlichkeit und Sensibilität im Umgang mit den Bürgern und den am Prozess Beteiligten
  • anwendungssichere einschlägige Rechtskenntnisse z.B. Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachen, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, Verwaltungsverfahrensgesetz etc.
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen, wünschenswert sind Kenntnisse der Fachanwendung OctoWare TN
  • einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (Nachweis ist bei Tätigkeitsaufnahme zwingend vorzulegen für alle Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind)
  • ein PKW-Führerschein und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW sind zwingend erforderlich

Unser Angebot:

  • eine Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.

 

 

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