Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

eine/einen

Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter Amtsärztlicher Dienst (w, m, d)

unter der Kennziffer 150/2024/DII
im

Dezernat Jugend, Soziales und Bildung

für das

Gesundheitsamt

in

Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich

Stellenbewertung

Entgeltgruppe 15 TVöD-VKA; zzgl. tariflicher Zulage i. H. v. 300 Euro + Arbeitsmarktzulage i. H. v. 15% der Stufe 2

Beschäftigungsdauer

unbefristet

Beschäftigungsbeginn

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

    • Leitung des Sachgebietes Amtsärztlicher Dienst mit aktuell 8 Mitarbeitenden
      • Wahrnehmung der Gesamtzuständigkeit für die auf das Sachgebiet übertragenen Aufgaben sowie Erfüllung der aus gesetzlichen und innerdienstlichen Regelungen resultierenden Pflichten mit Planung, Organisation, Koordination, Entscheidung, Ausführung, Kontrolle, Anweisung, Innovation und Rationalisierung
    • Durchführung amtsärztlicher Untersuchungen und Begutachtung
      • Erhebung der Anamnese und Exploration
      • körperliche Untersuchung
      • Sichtung vorhandener und Festlegung evtl. notwendiger weiterer anzu-fordernder Befunde
      • Anordnung ergänzender Untersuchungen bzw. von Zusatzbegutachtungen
      • Auswertung der Untersuchung mit dem Untersuchten und Erörterung sich daraus ergebender Konsequenzen
      • kritische Wertung vorhandener Krankenunterlagen
      • Durchführung von Hausbesuchen
      • Gutachtenerstellung
    • Einleitung und Durchführung von Maßnahmen im Allgemeinen und speziellen Infektionsschutz zur Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten sowie Schutzimpfungen
    • Bearbeitung von Todesbescheinigungen und Ausstellung damit im Zusammenhang stehenden Bescheinigungen und Erteilung von Genehmigungen
    • Gesundheitliche Aufklärung und Beratung; Gesundheitsfürsorge
    • Durchführung kinder- und jugendärztlicher Untersuchungen sowie von sozialmedizinischen Untersuchungen und Begutachtungen inklusive Hausbesuchsdienst

Unsere Erwartungen:

    • Zugangsvoraussetzung für die Stelle ist die Approbation als Facharzt für:
      • Öffentliches Gesundheitswesen oder
      • Innere Medizin oder
      • Allgemeinmedizin oder
      • Chirurgie oder
      • Orthopädie oder
      • Neurologie oder
      • Psychiatrie
    • sowie ein absolvierter und bestandener Amtsarztkurs
    • aufgabenbezogene anwendungsbereite Rechtskenntnisse u. a. Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, Infektionsschutzgesetz, Sächsisches Psychiatriegesetz, etc.
    • Erfahrung im Ausstellen von fachärztlichen und amtsärztlichen Gutachten von Vorteil
    • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
    • Sozialkompetenz, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Kommunikationsfähigkeit
    • eine zielgruppengerechte Ansprache sowie Einfühlungsvermögen
    • selbständiges Handeln in Problemsituationen
    • Bereitschaft zur Teilnahme am amtsärztlichen Rufbereitschaftsdienst
    • ein Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (Nachweis ist bei Tätigkeitsaufnahme zwingend vorzulegen für alle Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind)
    • Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW

Wir bieten Ihnen:

    • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
    • Gewährung einer tariflichen Zulage (300 Euro) sowie einer Arbeitsmarktzulage (15% der Stufe 2)
    • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
    • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
    • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
    • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
    • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
    • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
    • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
    • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
    • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen das die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.

 

 

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