Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

eine/einen

Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter besondere soziale Schwierigkeiten (w, m, d)

unter der Kennziffer 296/2024/DII
im

Dezernat Jugend, Soziales und Bildung

für das

Sozialamt

in

Vollzeit - mit 39 Wochenstunden;

Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden

Stellenbewertung

Entgeltgruppe S 12 TVöD-VKA (bei Vorliegen der geforderten Qualifikation)

Beschäftigungsdauer

befristet zur Vertretung bis 31. August 2026

Beschäftigungsbeginn

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

    • Sie verantworten die Beratung und Betreuung von Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und deren Angehörigen. Das beinhaltet schwerpunktmäßig:
      • Beratung und persönliche Unterstützung von hilfesuchenden Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, insbesondere folgende Personenkreise
        • Wohnungslose und Wohnungslosigkeit bedrohte Personen
        • Personen mit ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage
        • Personen in gewaltgeprägtem Umfeld
        • Personen nach Entlassung aus geschlossenen Einrichtungen
      • Ermittlung der Ursachen der besonderen Lebensumstände und sozialen Schwierigkeiten, bewusst machen dieser; Durchführen von Hausbesuchen
      • Hilfebedarfsermittlung und -planung einschließlich Erstellung eines Gesamtplanes unter Beteiligung der hilfesuchenden Person
      • persönliche Hilfen zur Überwindung der besonderen Lebensverhältnisse und sozialen Schwierigkeiten
      • Zusammenarbeit mit allen am Hilfeprozess zu Beteiligenden, u. a. Gerichte, Bewährungshelfer, Gerichtsvollzieher, Jugendamt, sonstige Sozialleistungsträger, Städte/Gemeinden, Schuldnerberatung etc.
    • Darüber hinaus sind Sie zuständig für die Hilfebedarfsermittlung für Leistungsempfänger nach dem 3. bzw. 4. Kapitel SGB XII. Das bedeutet:
      • Einzelfallbesprechungen mit den Leistungssachbearbeitern
      • Durchführen von Hausbesuchen zur Ermittlung des Hilfebedarfs, auch bei eventuellen Verdachtsfällen auf Leistungsmissbrauch
      • Dokumentation der Feststellungen

Unsere Erwartungen:

    • Zugangsvoraussetzung für die Stelle ist ein Abschluss als:
      • Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung oder
      • Heilpädagoge mit abgeschlossener Hochschulbildung und mit staatlicher Anerkennung
    • hohe psychische Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen
    • Erfahrung und Sensibilität im Umgang mit Menschen mit sozialen Problemen
    • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
    • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
    • PKW-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW

Wir bieten Ihnen:

    • eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
    • zwei Regenerationstage pro Kalenderjahr sowie eine monatliche Zulage
    • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
    • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
    • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
    • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten
    • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
    • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
    • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
    • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
    • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 1. Januar 2025

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).

 

 

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