Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

eine/einen Ärztin/Arzt im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (w, m, d)
unter der Kennziffer 35/2024/DII
im Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das Gesundheitsamt
in Vollzeit 
Stellenbewertung Besoldung A 14 SächsBesG bzw. Entgeltgruppe 15 TVöD-VKA
zzgl. tariflicher Zulage i. H. v. 300 Euro und Arbeitsmarktzulage i. H. v. 10% der Stufe 2
Beschäftigungsdauer unbefristet
Beschäftigungsbeginn sofort


Ihr Aufgabengebiet:

Die Hauptaufgabe besteht in der Durchführung von Jugendärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Reihenuntersuchungen in Schulen und Kindertagesstätten sowie Einschulungsuntersuchungen;
    Überprüfung des Impfstatus und Durchführung von Impfungen
  • Untersuchungen bei Förderschulaufnahme- und Eingliederungshilfeverfahren
  • Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Pädagogen zu gesundheitlichen Fragestellungen
  • Erstellen von Gutachten, Zeugnissen, Bescheinigungen und Attesten
  • Kooperation mit Fördereinrichtungen und Behörden sowie niedergelassenen Ärzten
  • gesundheitliche Aufklärung, Beratung sowie Durchführung von Früherkennungsuntersuchungen
  • Ausübung aller ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen der anderen Sachgebiete im Vertretungsfall
Unsere Erwartungen:
  • Approbation als Arzt, bevorzugt zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder zum Facharzt für das öffentlichen Gesundheitswesen
  • aufgabenbezogene anwendungsbereite Rechtskenntnisse u.a. Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, Schulgesundheitspflegeverordnung, Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen etc.
  • Organisationstalent, Flexibilität und Mobilität
  • Sozialkompetenz insbesondere Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Teamfähigkeit
  • Eignung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, zielgruppengerechte Ansprache sowie Einfühlungsvermögen
  • Teilnahme am amtsärztlichen Rufbereitschaftsdienst
  • ein Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (Nachweis ist bei Tätigkeitsaufnahme zwingend vorzulegen für alle Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind)
  • Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW
Unser Angebot:
  • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt bzw. bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Berufung in das Beamtenverhältnis
  • bei Vorliegen der Voraussetzungen Gewährung einer tariflichen Zulage (300 Euro) sowie einer Arbeitsmarktzulage (10% der Stufe 2) 
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet. 

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.

 

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